Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1971
BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73 (https://dejure.org/1973,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1973 - II B 20.73 (https://dejure.org/1973,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1973 - II B 20.73 (https://dejure.org/1973,1971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Angriffe gegen die Rechtsauffassung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.12.1961 - II C 199.60
    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Soweit die Beschwerde sich ferner auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beruft und hierzu vorbringt, das Berufungsurteil weiche vom Urteil des Senats vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - (ZBR 1962, 292) ab, entspricht das Beschwerdevorbringen ebenfalls nicht den an die ordnungsmäßige Bezeichnung des Zulassungsgrundes zu stellenden Anforderungen.

    Das in der Beschwerdeschrift angeführte Urteil des Senats vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - ist nicht zu § 143 Abs. 2 LBG, sondern zu § 125 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes ergangen, so daß schon deshalb eine Abweichung des Berufungsurteils im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht vorliegt.

  • BVerwG, 10.02.1966 - II C 77.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei Vorliegen eines rechtskräftigen Unterhaltsurteils für die Anwendung des § 125 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes und der entsprechenden Vorschriften in den Beamtengesetzen der Länder, zu denen auch die hier maßgebliche Regelung des § 143 Abs. 2 Satz 2 LBG gehört, alle vor dem Tode des Verpflichteten eingetretenen Änderungen in den für die Bestimmung der Unterhaltsleistung maßgebenden Verhältnissen grundsätzlich außer Betracht bleiben, weil die Rechtskraft des Unterhaltstitels nur für die Zeit nach Erhebung einer Abänderungsklage durchbrochen werden kann (u.a. BVerwGE 12, 280 [282]; 23, 231 [233]).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 137.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei Vorliegen eines rechtskräftigen Unterhaltsurteils für die Anwendung des § 125 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes und der entsprechenden Vorschriften in den Beamtengesetzen der Länder, zu denen auch die hier maßgebliche Regelung des § 143 Abs. 2 Satz 2 LBG gehört, alle vor dem Tode des Verpflichteten eingetretenen Änderungen in den für die Bestimmung der Unterhaltsleistung maßgebenden Verhältnissen grundsätzlich außer Betracht bleiben, weil die Rechtskraft des Unterhaltstitels nur für die Zeit nach Erhebung einer Abänderungsklage durchbrochen werden kann (u.a. BVerwGE 12, 280 [282]; 23, 231 [233]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Die Revision ist sogar dann nicht zuzulassen, wenn das Berufungsurteil auf der Anwendung einer in mehreren Gesetzen wörtlich wiederkehrenden Vorschrift beruht, die abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber zu einen anderem Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil (BVerwGE 16, 53).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechts frage aufwirft, deren Klärung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts liegt und im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechts frage aufwirft, deren Klärung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts liegt und im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Ob und in welcher Beziehung das Revisionsverfahren zur Klärung einer solchen Rechtsfrage führen wird, muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Beschwerdebegründung wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage dargelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bedarf es nämlich, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt klargestellt hat, außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsurteil nach Meinung der Beschwerde abweicht, auch der Kenntlichmachung, zu welcher konkreten Rechtsfrage das Berufungsgericht in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung abweicht (so u.a. Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9]).
  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 76.60
    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner wiederholt schon entschieden, daß die Zahlung einer Witwenrente aus der Sozialversicherung eine zugunsten des Dienstherrn berücksichtigungsfähige Änderung der Verhältnisse in dem aufgezeigten Sinne darstellt (u.a. BVerwGE 13, 71 und Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7]).
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 16.61

    Anspruch der geschiedenen Witwe eines Beamten auf Unterhaltshilfe - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner wiederholt schon entschieden, daß die Zahlung einer Witwenrente aus der Sozialversicherung eine zugunsten des Dienstherrn berücksichtigungsfähige Änderung der Verhältnisse in dem aufgezeigten Sinne darstellt (u.a. BVerwGE 13, 71 und Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7]).
  • VG Kassel, 08.09.2009 - 7 K 549/06

    Unterhaltsbeitrag

    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 02.05.1989 - 2 C 17.89 - recherchiert bei juris; B.v. 14.06.1973 - II B 20.73 - Buchholz 237.0 § 143 BW Nr. 2; U.v. 25.05.1971 - VI C 110.67 - Buchholz 232. § 125 BBG Nr. 25; U.v. 29.06.1961 - VI C 137.58 - BVerwGE 12, S. 208 ff. ) bestimmt sich bei Vorliegen eines rechtskräftigen Unterhaltsurteils der nach § 125 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz a.F. zu zahlende Geschiedenen-Unterhaltsbeitrag nach der Höhe der im Urteil zugesprochenen Leistung, weil die Rechtskraft des Urteils nur durch eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO - und zwar gemäß § 323 Abs. 3 ZPO nur für die Zeit nach Klageerhebung - durchbrochen werden kann.

    Auf die nach allem für die Berechnung des Unterhaltsbeitrags maßgebende Unterhaltsleistung von 428, 97 EUR hat die Beklagte zu Recht die Geschiedenen-Witwenrente der Klägerin angerechnet, da diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. B. v. 14.06.1973 - II B 20.73 - Buchholz 237.0 § 143 BW Nr. 2; U. v. 02.07.1970 - II C 22.68 - Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24 m. w. Nachw.; vgl. zuletzt auch BayVGH, B. v. 26.01.2009 - 14 CS 08.2828 - juris) als Surrogat für die Unterhaltsleistung des verstorbenen Unterhaltsverpflichteten wie eine "später eingetretene Veränderung der Verhältnisse" i. S. v. § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F. zu berücksichtigen ist.

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 35.81

    Bemessung des Unterhaltsbeitrages für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. beachtliche Veränderung der Verhältnisse unter anderem dann vor, wenn die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Beamten oder Ruhestandsbeamten seit oder nach dessen Tod wegen seiner Unterhaltspflicht eine Witwenrente aus öffentlichem Recht erhält; insoweit vermindert sich der Unterhaltsanspruch (vgl. BVerwGE 13, 71; Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 22.68 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24]; Beschlüsse vom 10. August 1971 - BVerwG 2 B 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26] und vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - [Buchholz 237.0 § 143 LBG Baden-Württemberg Nr. 2]; vgl. auch die Richtlinien Nr. 9 zu § 125 BBG in der Fassung vom 19. September 1962, GMBl. S. 447).
  • BVerwG, 10.05.1989 - 2 B 49.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines Dienstunfalls

    Ob diese Auffassung tatsächlich zutrifft, ist für die Frage der Rechtsgrundsätzlichkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - ).
  • BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Das gilt auch bei der unverschuldeten Unkenntnis der früheren Ehefrau vom Eintritt einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse (BVerwGE 12, 282 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 137/58]; Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 110.67 - und Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - ).
  • BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 19.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Umstand, daß eine Rechtsfrage von einem Gericht unrichtig beantwortet wurde, vermag für sich allein die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - ).
  • BVerwG, 28.08.1984 - 2 ER 208.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß beim Vorliegen eines rechtskräftigen, im Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Beamten nicht durch Abänderungsklage angegriffenen Unterhaltsurteils dieses die alleinige Beurteilungsgrundlage für die Unterhaltspflicht sei (vgl. z.B. BVerwGE 12, 280 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 137/58]; Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht